NEWS!!!!
Heute eingegangen:
Der Bescheid des Finanzamt Köln-Nord nach §60a Abs. 1 AO vom 13.12.2016
über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO
Wir erfüllen die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit!
Und wir haben eine Steuernummer!
Nun können wir durchstarten!