Beitragsordnung des Geiranger Liverollenspiele e.V.

Beitragsordnung des Vereins

Geiranger Liverollenspiele e.V.

Verein für Live-Rollenspiel, erlebte Geschichte und historisches Handwerk

Stand vom 02. Juni 2018

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

§ 2 Beschlüsse

(1) Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Leihgebühren fest.

(2) Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

Beitrags Klasse – Mitgliedsform Beitragshöhe pro Jahr:

01 Kinder bis 3 Jahre kostenfrei
02 Jugendliche bis 14 Jahre 15,00 €
03 Jugendliche und Erwachsene ab 15 Jahre 30,00 €
04 Erwachsene Personen ohne eigenes Erwerbseinkommen (03) 15,00 €
05 Aufnahmegebühr, einmalig 0,00 €
06 Umlagen 0,00 €

(1) Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.

(2) Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Vereinshaftpflichtversicherung.

(3) Der Mitgliedsbeitrag ist kostenfrei bis zum 31.01. eines jeden Jahres auf das Konto des Vereins zu überweisen.

(4) Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 5,00 pro Mahnung erhoben.

(5) Im Falle einer Rücklastschrift durch Nichterfüllung eines SEPA-Lastschriftmandats trägt der Verursacher ebenso die Gebühren der Bank.

(6) Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06. erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitragssatzes.

(7) Arbeitsgemeinschaften (AGs) können auf Beschluss des Arbeitsgemeinschaftsleiters und mit Zustimmung des Vorstandes gesonderte Arbeitsgemeinschaftsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Arbeitsgemeinschaft darüber zu informieren.

§ 4 Leihgebühren

(1) Für die Verleihung von Inventar (Zelte, Biertischgarnituren usw.) können gesonderte Leihgebühren erhoben werden, die im Einzelnen festzulegen sind.

(2) Die Beitrags-, Gebühren und Umlageerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zur Behandlung personenbezogene Daten gespeichert. Weitergehende Auskünfte erteilt das Informationsblatt zur Informationspflicht nach Artikel 13 und 14 DSGVO.

§ 5 Vereinskonto

(der Vorstand ist beauftragt, nach der Anmeldung beim Finanzamt zur Gemeinnützigkeit und der Eintragung ins Vereinsregister ein Konto zu eröffnen und bekannt zu geben)

Überweisung auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 6 Vereinsaustritt

Ein Vereinsaustritt ist satzungsgemäß nur schriftlich bis zum 30.09. des Jahres zum Jahresende möglich.

Köln, den 02. Juni 2018

Carsten Nieschmidt                   Dominik Bogedali
1. Vorsitzender                            2. Vorsitzender